Da kann ich aktuell auch etwas beisteuern...
Zum einen hat eine Freundin mit Genehmigung auf Fretts bei einer Genossenschaft gewohnt, durch einen Querulanten von Nachbarn wurde sie auf Abschaffung verklagt. Die Zustimmung der Genossenschaft hat ihr also mal nix gebracht. Nur eine Rechtsanwalt-Rechnung über mehrere Tausend Öcken. Gut, Schlußendlich wurde ihr das Recht auf Frettchenhaltung zugesprochen, aber das war net günstig. Wo kein Kläger da kein Richter, und wo kein Assi-Nachbar da gibt es ebend Ruhe.
Immo wohnen wir in Berlin in einem Altbau. Beim Einzug stand unser höchst neugieriger Nachbar unvermittelt in unserer Wohnung und wunderte sich über Röhren und Baumstämme. "Was das denn?" Nun, das ist das Spielzeug unserer Haustiere. "Wat´n?" Frettchen! "Besser als kinder, die sind immer laut!" - so kanns gehen. Unsere "Wandnachbarin" dachte einmal, unsere Monster kratzen sich durch die Wand - zu ihr durch. Klar (!?), sie kratzen am Teppichläufer oder an der Schrankunterseite. Da bat ich sie rein und die intakten Tapeten leuterten sie eines Besseren. Seit dem ist sie da unfürchtig und fragt nun immer wohlwollend nach dem Wohlergehen unserer Monster.
Wenn es aber nen Querulanten als Nachbarn gibt, sollte man ne Mietrechtschutz abgeschlossen haben! Denn auch WENN die Fretts in dem Mietvertrag drin stehen, sichert einem das noch lange nicht vor Klagen!
Aktuell ziehen wir bald um! Unsere Vermieter ist kein Privater sondern eine Gesellschaft. Der angestellte Verwalter fragte uns, was wir denn mit Kleintieren in unserer Bewerbung meinten. Frettchen (das war dann beim persönlichen Gespräche)! Er: "Naja, solange es keine Milben oder Wanzen sind!" *lol* Der Mann ist auf nem Bauernhof groß geworden...
Ich denke, so lange es keine Querulanten als Nachbarn gibt. Oder man keinen übermäßigen Frettchenduft durch Unreinheit verursacht oder sich gemäß des verfügbaren Platzes nicht übermäßig viele Fretts anschafft...DANN kann einem keiner was!
Und als Pflegestelle sollte ich hinzufügen: Pflegefretts sind nicht von Dauer! Denn selbst in einem Haus, wo Hundehaltung untersagt ist, kann man einen Hund zur Urlaubsvertretung aufnehmen

Das mal zu den Untersagungen ...
Gut gefahren bin ich immer bei Bewerbungen mit dem Zusatz Kleintiere. Im persönlichen Gespräch (Milben s.o.) dann Fretts erwähnt und auf Zustimmung hoffend. Wenn die net wollen, dann ebend ne andere Wohnung suchen! Hat bei uns ja auch 1,5 Jahre gedauert! Bis das passende (Grundriss z.B.) und ein kompatibler Vermieter da ist. Ob nun Verwaltung, Genossenschaft oder sonstewas.
LG Smurf
PS Käfigtiere sind nicht Genehmigungspflichtig! Allerdings sind Frett auch die einzigen Tiere, die bei Reisen einen Tier-EU-Ausweis benötigen...also immer Fallentscheidend auch bei der Haltung