Unterbringung Werden Frettchen nicht kontinuierlich frei in der Wohnung oder in einem eignem Zimmer gehalten, benötigen sie eine artgerechte Unterbringung in einem Käfig in der Wohnung mit den Mindestmaßen von 100x100cm Bodenfläche und einer Höhe von 150 bis 200cm Höhe bzw., einer Mindestgrundfläche von 150x80cm bei einer Höhe von 120 bis 150cm. Der Käfig ist durch mehrere gegen Abrutschen gesicherte Sprungbretter und /oder Kletterröhren in zwei bis drei Etagen zu unterteilen. Als Mindestausstattung des Käfigs sollten zwei oder mehr Schlafmöglichkeiten in Form von Hängematten oder Schlafhäuschen, zwei Katzentoiletten mit Einstreu, Wassernapf zum Hängen sowie Fressnäpfe vorhanden sein. Heu und Stroh sollte als Nestmaterial wegen Schimmelgefahr nicht verwendet werden; besser geeignet sind nicht Fadenziehende Baumwolltücher. Der Käfigboden darf nicht eingestreut sein, da Frettchen ihr Futter darin wälzen und ggf. Streu mit fressen können. Bei entsprechendem häufigem Freilauf (s. oben) können in einem Käfig diesen Ausmaßes und dieser Ausstattung maximal 5 Tiere gehalten werden.
Für die Haltung auf dem Balkon gelten gleiche Mindestmaße. Ein Süd- oder Westbalkon ist für die dauerhafte Unterbringung auch bei ausgespannter Markise ungeeignet. Zusätzlich muss eine Absicherung gegen Entweichen der Tiere und gegen Abstürzen vorhanden sein und der Käfig oder der Balkon gegen Einbruch von außen gesichert sein. Bei einer Außenhaltung ist eine Einzeltierhaltung grundsätzlich abzulehnen. Zusätzlich zur Mindestausstattung bei Wohnungshaltung soll bei Außenhaltung in den Sommermonaten eine mit Wasser gefüllte flache Schale, in den Wintermonaten eine isolierte Schlafbox und eine am besten mit der Schlafbox kombinierte und gut isolierte Futterhütte vorhanden sein. Es muss darauf geachtet werden, dass weder Futter noch Wasser einfrieren können. Evtl. kann mit Hilfe einer Wärmflasche die Temperatur in der Futterkammer in Plusgraden gehalten werden.
Das Maß einer Außenvoliere, in der sich die Tiere überwiegend aufhalten sollen, muss mindestens 6m² Grundfläche pro zwei Tiere betragen. Für jedes weitere Tier ist ein weiterer Quadratmeter notwendig. Es muss die Möglichkeit zum Graben gegeben sein(60cm tiefes Erdreich), eine Hälfte des Geheges muss ständig beschattet sowie vor Regen geschützt sein. So wie bei Balkonhaltung ist ein Wasserschale bzw. eine winterfeste Hütte notwendig. Die Tiere müssen am Entweichen gehindert werden können und das Gehege gegen Einbruch gesichert sein. Eine Ausstattung in mehreren Etagen und eine abwechslungsreich gestaltet Einrichtung mit Spring-, Kletter- und Spielmöglichkeiten sind wichtig für eine artgerechte Unterbringung. Gerade bei isolierter Volierenhaltung sollte ein intensiver Kontakt zum Menschen von Täglich mehreren Stunden (2-3 Stunden) angestrebt werden. Eine Haltung oder gar Zucht in Kaninchenbuchten ist grundsätzlich abzulehnen.
Für eine längerfristige Unterbringung in Zoogeschäften lassen sich diese Empfehlungen kaum Verwirklichen, so das sich alle Zoogeschäfte dem Präsentationsverbot von Frettchen entsprechend den Läden des Zoofachverbandes anschließen sollten.
Mit der freundlichen Unterstützung von Frau Dr. Weygandt, Herrn Dr. Winkler und Herrn Dr. Biedermann, erarbeitet von Gisela Henke.